Lizenz-Nutzungsvertrag

Allgemeines

Das vom Käufer erworbene Programmpaket enthält das oben bezeichnete Computerprogramm auf einem maschinenlesbaren Träger sowie ein zugehöriges Benutzerhandbuch. Programm und Benutzerhandbuch sind urheberrechtlich geschützt.

Mit dem Erwerb des Programmpakets räumt der Rechtsinhaber dem Käufer das Recht ein, das Programm unter den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen zu nutzen. Eine weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

Erwirbt der Käufer zugleich einen Computer, in dem das oben bezeichnete Programm vorinstalliert ist, gelten die Nutzungsbedingungen für die vorinstallierte Kopie des Programms entsprechend.

Ist der Käufer mit den hierin angegebenen Nutzungsbedingungen nicht einverstanden, kann er das Programmpaket an den Verkäufer zurückgeben gegen volle Rückerstattung des entrichteten Kaufbetrages.

§ 1 Nutzungsumfang

(1)     Der Käufer hat das Recht, das Programm gleichzeitig nur auf einem Computer zu nutzen. Auf welchem Computer die Nutzung erfolgt, ist dem Käufer freigestellt. Nutzung des Programms ist jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) des Programms durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung des Programms und Verarbeitung von im Programm enthaltenen Daten durch den Computer. Der Käufer ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test des Programms auszuführen. Eine Vervielfältigung des Benutzerhandbuchs ist ausgeschlossen.

(2)     Im Programm enthaltene Firmennamen, Warenzeichen, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte dürfen nicht geändert werden und sind in geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms zu übernehmen.

(3)     Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilieren) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gemäß § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.

(4)     Der Käufer ist berechtigt, von dem Programm eine Sicherungskopie herzustellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Benutzung des Programms erforderlich ist. Sofern das Programm mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Kunde im Falle einer Beschädigung des gelieferten Programms vom Verkäufer eine Ersatzkopie gegen Rückgabe des als Teil des Programmpakets gelieferten maschinenlesbaren Trägers.

§ 2 Weitergabe des Programmpaketes

(1)     Der Käufer ist berechtigt, das Programmpaket im Originalzustand und als Ganzes zusammen mit einer Kopie dieses Vertrags an einen nachfolgenden Nutzer abzugeben. Diese Berechtigung erstreckt sich nicht auf eine Weitergabe von Kopien oder Teilkopien des Programms und auch nicht auf die Weitergabe der geänderten oder bearbeiteten Fassungen oder davon hergestellter Kopien oder Teilkopien. 

(2)     Mit der Abgabe des Programmpaketes geht die Berechtigung zur Nutzung gemäß § 1 auf den nachfolgenden Nutzer über, der damit im Sinne dieses Vertrags an die Stelle des Käufers tritt. Zugleich erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß § 1.

(3)     Mit der Weitergabe hat der Käufer alle Kopien und Teilkopien des Programms sowie geänderte oder bearbeitete Fassungen und davon hergestellte Kopien und Teilkopien umgehend und vollständig zu löschen oder auf andere Weise zu vernichten. Dies gilt auch für alle Sicherungskopien.

(4)     Abs. (1) bis (3) gelten auch, wenn die Weitergabe in einer zeitweisen Überlassung besteht. Die Vermietung des Programmpakets oder von Teilen desselben ist ausgeschlossen.

§ 3 Weitergabe durch nachfolgende Nutzer

Für die Weitergabe des Programmpakets durch den jeweiligen Nutzer an einen nachfolgenden Nutzer tritt dieser an die Stelle des vorausgehenden Nutzers. § 2 gilt sinngemäß.

§ 4 Andere Rechte

(1)     Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung des Programmpakets, bleiben vorbehalten. Insbesondere haben weder der Käufer noch nachfolgende Nutzer das Recht, das Programm und/oder abgeänderte oder bearbeitete Fassungen desselben gleichzeitig auf mehr als einem Computer zu nutzen oder Vervielfältigungsstücke des Programmpakets in seiner Originalfassung oder in abgeänderter oder bearbeiteten Fassungen zu verbreiten, auch wenn sich solche Vervielfältigungsstücke auf wesentliche Teile der geänderten Fassungen beschränken. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Käufers an eigenen Programmen, die unter bestimmungsgemäßer Benutzung des oben bezeichneten Programms entwickelt oder betrieben werden, und an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung des Programms erhalten werden.

(2)     Nach Verfügbarkeit einer neuen Version des Programms hat der Käufer das Recht, des Programmpaket gegen ein entsprechendes Programmpaket der neuen Version zu einem vom Verkäufer listenmäßig angegebenen Update-Preis umzutauschen. Dem Umtausch unterliegt das Programmpaket als ganzes, wie es vom Käufer erworben wurde. Am Tag des Umtausches erlischt die Berechtigung des Käufers zur Nutzung gemäß § 1. Die Verpflichtung zur Löschung und Vernichtung gemäß § 2 (3) gilt sinngemäß.

§ 5 Gewährleistung

(1)     Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Der Verkäufer leistet Gewähr, dass das Programm im Sinne der von ihm herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Käufer gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist. Eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt außer Betracht.

(2)     Der Verkäufer gewährleistet, dass das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist. Ausgenommen hiervon sind vorinstallierte Programme.

(3)     Erweist sich ein Programmpaket im Sinne von Abs. (1) als nicht brauchbar oder im Sinne von Abs. (2) als fehlerhaft, erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit der Auslieferung des Programmpakets an den Käufer beginnt, eine Rücknahme des gelieferten Programmpaketes durch den Verkäufer und ein Austausch gegen ein neues Programmpaket gleichen Titels. Erweist sich auch dieses im Sinne von Abs. (1) als nicht brauchbar oder im Sinne von (2) als fehlerhaft und gelingt es dem Rechtsinhaber nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Käufer oder Nutzer nach seiner Wahl das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückgabe des Programmpakets und Rückerstattung des Kaufpreises. § 2 Abs. (2) und (3) finden entsprechend Anwendung.

(4)     Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Programmpaket den speziellen Anforderungen des Käufers oder Nutzers genügt. Der Käufer trägt die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für gemäß § 1 Abs. (2) geänderte oder bearbeitete Fassungen des Programms, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen.

§ 6 Haftung 

(1)     Der Verkäufer und der Rechtsinhaber haften unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihnen zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Auftragnehmer bei Vertragsabschluß aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Jedoch übersteigt die Haftung in keinem Falle den Betrag des Kaufpreises. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

(2)     Die in Absatz (1) genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

§ 7 Rechtswahl

Auf die Ansprüche aus dem Vertrag oder im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

§ 8 Schlußbestimmungen

(1) Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

(2)     Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt von einer Unwirksamkeit einzelner Regelungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.